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12. 10. 2011

PILTZ: Moratorium für Staatstrojaner

BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um den so genannten Staatstrojaner erklärt die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:

Die bereits angelaufenen Aufklärungsmaßnahmen müssen jetzt Standard in allen Bundesländern sein. Bis zur abschließenden Klärung der Vorfälle sind alle laufenden und geplanten Einsätze des Staatstrojaners auszusetzen. Bei Maßnahmen zur Einschränkung von Persönlichkeitsrechten gehen Zweifel immer zu Lasten des Staates.

Die bislang gewonnenen Erkenntnisse belegen, dass bei Einsatz von Staatstrojanern die Einhaltung der technischen Vorgaben des BVerfG erheblichen Zweifeln unterliegt. Es stellt sich die ganz grundsätzliche Frage, ob nach dem aktuellen Stand der Technik der Einsatz von Staatstrojanern überhaupt zulässig ist. Wenn sich bestätigt, dass die verwendete Software mehr ermöglicht, als verfassungsrechtlich zulässig ist, so etwa das Mitlesen von Bildschirminhalten oder das Nachladen weiterer Funktionen, war der Einsatz der Software ohne wenn und aber rechtswidrig. Ein weiterer Einsatz dieser Software ist damit in Zukunft undenkbar.

Die jüngsten Erkenntnisse belegen deutlich, dass der Schutz von Freiheit und Persönlichkeitsrechten in Deutschland weiter gestärkt werden muss. Diese, bereits im Koalitionsvertrag von Union und FDP gemachte Vorgabe, gilt es unverzüglich anzupacken.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
913-Piltz-Moratorium_fuer_Staatstrojaner.pdf (2011-10-12, 95.54 KB)


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